Steuerrecht: Leistung für gestohlenes Firmenfahrzeug ist Betriebseinnahme

04-MAR-10

Die Versicherungszahlung für ein gestohlenes Firmenfahrzeug ist in voller Höhe zu versteuernde Be-triebseinnahme. Der Bundesfinanzhof: Gefahren, die darin bestehen, dass ein betrieblich genutzter Pkw ge-stohlen wird, stellen "betriebliche Risiken" dar. Dass die abgeschlossene Vollkaskoversicherung auch das Risiko eines Diebstahls im Zusammenhang mit einer Privatnutzung des Wagens abdeckt, rechtfertige keine andere Entscheidung (wenn sich ein solches Risiko nicht verwirkliche). (BFH, VIII R 57/07)